“Button-Lösung” ab heute verpflichtend
Durch eine vom Bundestag dieses Jahr beschlossene Änderung des § 312g BGB werden Shopbetreiber aufgefordert, den Bestellprozess ihrer Shops zu überarbeiten. Auffälligstes Merkmal ist hier der neu Beschriftete Button, um die Bestellung abzusenden – was früher “Bestellen” hieß, soll ab heute “kostenpflichtig bestellen”, “zahlungspflichtig bestellen” oder einfach nur “kaufen” heißen. Dem Käufer soll so ein […]
weiterlesen- Verfasst von
Johannes Ackermann
- in Recht, Shops
Aug, 01, 2012
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